AGB AT


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1)   Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen  des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.  
2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich nieder zu legen.

§ 2 Angebot – Vertragsabschluss

1)   Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet  sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sie nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.  
3) Für sämtliche unserer Produkte behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht zu. Dementsprechend gilt: alle Rechte der Verbreitung durch Funk, Film, Fernsehen, fotomechanische Wiedergabe, Bild- u. Tonträger jeder Art sowie auszugsweiser Nachdruck oder Einspeicherung und Rückgenerierung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art sind uns vorbehalten. Gemäß schriftlicher Vereinbarung kann das Eigentumsrecht auf den jeweiligen Kunden voll oder teilweise übertragen werden.

§ 3 Verbindlichkeit von Darstellungen

1)   Insbesondere Dokumentationsvorlagen (Prozessabläufe etc.) sowie Comics / Quality-Cartoon®s dienen ausdrücklich zur Denk- und Diskussionsanregung. Etwaige direkt oder indirekt daraus abgeleitete Entscheidungen im unternehmerischen Sinn sowie Verwechslung mit lebenden oder verstorbenen Personen sind nicht gewollt und bleiben ohne Folgen für uns. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Leistungen unser geistiges Eigentum sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Kunden und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.

§ 4  Verbindlichkeit von Beratungs- Trainings- und Coachingleistungen

1)   Die Tätigkeit unserer Mitarbeiter besteht ausschließlich in unabhängiger fachlicher Beratung bzw. Schulung; dies schließt jedwede Verantwortung für eventuell daraus abgeleitete Entscheidungen ausdrücklich aus.
2) Wir verpflichten uns, jeweils im Rahmen der Tätigkeit, beim Kunden erworbenes Wissen über innerbetriebliche Zusammenhänge und Technologien nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 5  Verbindlichkeit von Support- und Betreuungsverträgen

1)   Zwischen uns und unseren Kunden können Support- und Betreuungsverträge abgeschlossen werden.
2) Solche Vereinbarungen sind stets als gesonderte Verträge individuell ausgestaltbar und mit beidseitiger Unterzeichnung verbindlich.
3) Leistungen, die ohne eine gesonderte Vertragsgrundlage abgefordert werden, sind vom jeweiligen Kunden zu vergüten und zwar nach folgenden Rahmenbedingungen: Mindestleistungsverrechnung pro Supportfall = 30 min. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird jeweils aufgerundet. Die erbrachten Leistungen werden protokolliert und zum Stundensatz von 187,50 €/h in Rechnung gestellt.

§ 6  Verbindlichkeit von Hostingleistungen

1)   Zwischen uns und unseren Kunden können Hostingverträge abgeschlossen werden.
2) Solche Vereinbarungen sind stets als gesonderte Verträge individuell ausgestaltbar und mit beidseitiger Unterzeichnung verbindlich.

§ 7   Bereitstellung von Software, Softwareapplikationen u. Softwareinstallationen

1)   Werden handelsübliche Softwaretools an Kunden auf eigene Rechnung weiterverkauft (wir haben eine Zwischenhändlerfunktion), so gelten für diese Softwaretools die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
2) Softwareapplikationen in Form von eigenen Softwarelösungen sowie speziellen Customizinglösungen werden auf Basis gesonderter Verträge mit den Kunden durch uns entwickelt und installiert. Die erbrachten Leistungen werden protokolliert. Spätestens mit der Begleichung der Rechnung durch den Kunden gelten diese Leistungen durch den Kunden als abgenommen.
3) Ändern sich die Rahmenbedingungen im Softwareumfeld des Kunden (z.B. Änderung von Windows 7 auf Windows 8, auf Windows 10 iGrafx 2011 auf iGrafx 2013 oder auf iGrafx 15 o.ä.) kann eine Folgeanpassung unserer Softwarelösung sowie speziellen Customizinglösung notwendig werden. Diese Folgeaufwendungen sind vom Kunden jeweils gesondert gem. Aufwand zu vergüten. Alternativ ist der Abschluss von Maintenanceverträgen oder der Erwerb von Upgrades zu unseren Softwarelösungen möglich.

§ 8  Korrekturabzüge

1)   Korrekturabzüge sind vom Kunden unverzüglich auf Satz- bzw. sonstige Fehler zu überprüfen und für druckreif erklärt zurückzugeben. Für vom Kunden übersehene Fehler haften wir nicht.
2) Bei eigenen Produkten stellen wir, bei fremden Produkten der Kunde sicher, dass Schutzrechte Dritter an Schriftzügen, Zeichnungen oder Markenzeichen nicht verletzt werden. Die Verantwortung bei eventuellen Verletzungen solcher Rechte trägt der jeweilig zuständige.
3) Entstehende Kosten für Vorlagenbearbeitung bis zur Druckreife werden nach Aufwand berechnet. Die Berechnung der Drucknebenkosten erfolgt lediglich für die Herstellung von entsprechenden Druckwerkzeugen (Klischees, Siebe, Filme usw.), die Druckwerkzeuge selbst bleiben unser Eigentum. Andrucke werden nur gegen Berechnung hergestellt.

§ 9  Preise- Zahlungsbedingungen

1)   Die Preise verstehen sich zzgl. der ges. Mehrwertsteuer, ggf. Verpackungs- und Versandkosten ab Werk. Sind dem Angebot Muster beigefügt, so sind diese, sofern nicht anders vereinbart, nach einer angemessenen Frist zurück zu geben. Ansonsten wird der Musterpreis in Rechnung gestellt. Skizzen, Entwürfe, Probesatz und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werde berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
2) Rechnungsbeträge sind sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

§ 10 Lieferung

1)   Wir liefern ohne Bindung an Lieferfristen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Wird eine Lieferfrist vereinbart, so versteht sich diese Frist ab dem Zeitpunkt des Bestelleingangs bzw. der Druckfreigabe (für Druckerzeugnisse) durch den Kunden. Teillieferungen sind zulässig. Tritt ein Lieferverzug unsererseits ein, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch erst dann, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt. Durch Lieferverzug und bei Rücktritt steht  dem Kunden kein Schadenersatz zu, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Produkten mit Werbeaufdruck muss eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% aus technischen Gründen hingenommen werden, berechnet wird je gelieferte Menge.

§ 11 Gewährleistung- Sachmängel

1)   Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, mit der Abnahme.
2) Die gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung  an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen 7 Werktagen  nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Produkte als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von uns ist ein beanstandetes Produkt frachtfrei an uns zurück zu senden. Bei berechtigter  Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil das Produkt sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
3) Bei Sachmängeln der gelieferten Produkte sind wir nach seiner innerhalb angemessenen Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
4) Beruht ein Mangel auf Verschulden unsererseits, kann der Kunde unter den in § 12 (Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens) zu bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
5) Bei Mängeln von Produkten anderer Hersteller, die Bestandteil unserer Lieferung sind und die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach Wahl unserer Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller oder Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängel oder den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen der Hersteller  und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.
6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von uns den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert werden. In jedem Fall hat der Kunde die durch Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Produkte  erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 12 Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens

1)   Die Haftung von uns auf Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.
2) Wir haften nicht in Falle einfacher Fahrlässigkeit unsere Organe, gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung und Installation der Produkte, dessen Freiheit von Mängeln die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratung-, Schutz-, Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Produkte ermöglichen sollen oder den Schutz von Laib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3) Soweit wir gem. § 8 Abs.2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Produktes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produktes typischerweise zu erwarten sind.
4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist Ersatzpflicht unsererseits für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe eines Tagessatzes je Schadensfall (soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart oder dies Bestandteil unserer Haftpflichtversicherung ist – hier Begrenzung auf 1 Mio. €/Schadensfall) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, ges. Vertreter, Angestellten uns sonstigen Erfüllungsgehilfen von  uns.
6) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7) Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für Haftung unsererseits wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

1)   Wir behalten uns das Eigentum an dem Produkt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
3) Der Kunde ist berechtigt, das Produkt im ordentlichen Geschäftsvorgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Preis ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob diese Produkte ohne oder nach Bearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach dieser Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 14 Schlussbestimmung

1)   Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist unser Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.    
2) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen)
3) Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
4) Soweit der Vertrag oder die AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages oder dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.